Gemeinnütziger Verein zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und Jugendhilfe.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 51 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins
• die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Jugendhilfe
• die Akzeptanz und den Umgang von und mit suchtkranken Menschen in der Gesellschaft zu verbessern, über die Entstehung, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Suchterkrankungen zu informieren und durch gezielte Präventions- /Projekt-/ und Öffentlichkeitsarbeitden Suchtmittelmissbrauch zu bekämpfen
• den Aufbau und/ oder Erhalt von suchtpräventiven Strukturen insbesondere in Sportvereinen und Fanclubs zu initiieren und zu fördern, um sie in ihren ausgeprägten Einflussmöglichkeiten auf die soziale, psychische und physische Entwicklung ihrer Mitglieder und damit auch gegen den Suchtmittelmissbrauch zu bestärken und zu unterstützen
• für suchtkranke und suchtgefährdete Leistungssportler/ innen und deren unmittelbares soziales Umfeld (insbesondere Familie, enge Freunde, Trainer, Mitspieler, Berater) eine vertrauliche Beratungs- und Betreuungsstelle zu schaffen, um ihnen Wege aus der Sucht aufzuzeigen, sie im Hinblick auf die Inanspruchnahme therapeutischer Hilfen zu informieren und zu bestärken und sie bei der sozialen Integration während und nach der therapeutischen Behandlung, zu unterstützen.
• Kinder, Jugendliche und Heranwachsende suchtkranker Eltern/ -teile bei ihren sportlichen Bestrebungen zur Erhaltung oder Wiedergewinnung der Gesundheit und ihrer sozialen Eingliederung zu unterstützen und durch finanzielle, materielle und organisatorische Hilfe in Sportvereinen zu integrieren, um ihre Lebens- und Entwicklungsbedingungen zu verbessern, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und sie zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen
Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
• die Konzeption und Durchführung von Vorträgen, Gesprächsrunden, Veranstaltungen und Präventionsprojekten
• Erarbeitung und Herausgabe von Informationsmaterial
• die Einrichtung einer Beratungs-/ Betreuungsstelle
• die Beratung und Betreuung im Rahmen der Suchtprävention und Suchthilfe von Sportvereinen, Fanclubs, suchtkranken und suchtgefährdeten Leistungssportler/-innen und deren unmittelbares soziales Umfeld und von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden suchtkranker Eltern/-teile
• Die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Organisationen und Institutionen, die die gleichen Ziele verfolgen
• Die Förderung und Unterstützung von Projekten gemäß § 58 Nr. 2 AO, sofern sie dem Zweck des Vereins entsprechen
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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