Die UKH gehört zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die ein Zweig der deutschen Sozialversicherung ist.
Versichert sind u.a. Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst, Kita-Kinder, Schüler*innen und Studierende.
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung mit allen geeigneten Mitteln
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