Der Verein wurde gegründet, um ein Strahlen in Gesichter zu bringen, die ein solches nicht durch eigene Kraft erlangen können.
Der Verein für strahlende Gesichter e.V. wurde von Eltern, Großeltern und Freunden eines kleinen, schwerbehinderten Mädchens gegründet. Die eigenen Erfahrungen der Gründungsmitglieder mit den hohen Hürden des deutschen Sozialwesens und mit den hohen Kosten von Therapien und Rehamaßnahmen haben sie dazu bewegt und motiviert, diesen gemeinnützigen Verein zu gründen, der es sich zur Aufgabe macht, ein Strahlen in Gesichter zu zaubern, welche ein solches aus eigener Kraft nicht erlangen können.
Da sich der Verein ausschließlich aus Spenden finanziert, ist er auf die Spenden-Bereitschaft eines jeden Einzelnen angewiesen. Diese Spenden werden dann unmittelbar an Betroffene für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Der Verein ist berechtigt, für Spenden ab 200 Euro, die ihm zur Verwendung der Satzungszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs.1EStDV) auszustellen. Für Spenden bis 200 € (Kleinspenden) an den Verein ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank.
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