Bundesweite Interessenvertretung von Physiotherapeuten, Masseuren, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen.
Im Gegensatz zu allen bislang bestehenden Verbänden treten wir ausschließlich an, um die berufspolitischen Interessen der einzelnen Heilmittelerbringer gegenüber Politik und Kostenträgern (Krankenkassen / Vertragspartnern) zu vertreten.
Gemäß unserer Satzung werden wir weder Fortbildungen anbieten noch anders gelagerte Konstrukte präsentieren die unsere Mitglieder zusätzliche Gelder kosten. Keine Genossenschaften, Rahmenverträge mit Therapiemittelherstellern oder Sonstiges. Sowohl unsere zeitlichen und finanziellen Ressourcen als auch unser know how wird nur darauf fokusiert, unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dafür stehen wir ein und dafür werden wir für uns alle kämpfen.
Seit nunmehr einigen Jahrzehnten schauen wir passiv und träge zu, wie die Vertreter unsere berufsspezifischen Interessen wenig bis garnichts nennenswertes für uns Heilmittelerbringer erreichen. Damit muss nun Schluss sein. Die Honorierung unserer Leistungen steht in keinem Verhältnis zu der Investition und der Qualität unserer Ausbildungen. In vielen Teilen Deutschlands bekommen das bereits heute schon viele Praxisinhaber zu spüren. Es herrscht ein deutlicher Fachkräftemangel. Können wir diese Situation nicht aufhalten, begünstigt durch den demografischen Wandel, wird die Heilmittelbranche in der jetzigen Form nicht überleben!
Wir fordern Euch alle auf, unterstützt uns! Wir sind keine Funktionäre, wir sind Kollegen die mit den täglichen Sorgen ebenso leben müssen wie Ihr. Diese Sorgen los zu werden haben wir uns auf die Fahne geschrieben, für uns und für den gesamten Berufsstand aller Heilmittelerbringer!
hinzufügen eines Vereinte Therapeuten-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen