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VHM-Anwälte Kontakt Informationen

VHM-Anwälte
Adresse: Südallee 31-35, 56068 Koblenz, Deutschland
Telefonnummer: 0261 2073070
Zustand: Rheinland-Pfalz
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068


Öffnungszeiten

Montag: 08:00–18:00 Uhr
Dienstag: 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen


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Bewertungen
Ein großes Lob an die Kanzlei, die uns schnell und kompetent vertreten hat. Unser Lob geht vor allem an Herr Pink, der uns wunderbar unterstützt hat. Durch ihn erfolgte eine umfangreiche Beratung; Fragen wurden sofort per E-Mail oder Telefon beantwortet. Wir können die Kanzlei und besonders Herr Pink jedem weiterempfehlen.
vor 7 jahren (06-03-2018)
Anwälte meines Vertrauens. Kompetent, freundlich und schnell.
vor 7 jahren (03-02-2018)
Inhaber Hr. Mogwitz hinterlies in der Beratung und Betreuung keinen guten Eindruck. Oftmals schwierig zu erreichen und sehr unkoordiniert. Sowohl der Anwalt als auch das Sekretariat.Das Problem beginnt schon mit dem Widerrufschreiben an die Bank. Zur Kontrolle an die Kanzlei geschickt und absegnen lassen. Dem Anwalt fällt aber nicht auf, dass die Adresse nicht der vertraglich fixierten Widerrufsanschrift entspricht. Mein Thema Widerruf Immokredit wurde auch nach der erfolgter Verhandlung in der ersten Instanz meiner Meinung nach immer noch nicht vollumfänglich von ihm erfasst. Wie kann es sonst sein, das Klage abgewiesen wird wegen sogenannten Umstandsmoment durch Prolongationsvereinbarung.Fakt ist, es gab während der Laufzeit nur eine Tilgungsveränderung, keine Prolongation! Wenn in derTatbestands-Darstellung für die Verhandlung mehrfach falsche Fakten geschaffen werden durch den Anwalt, wird es schwierig in der Verhandlung was zu berichtigen.Immer wieder wurden die gleichen Unterlagen (Zinsbestätigungen, Vertragskopien usw.) und Erläuterungen von mir angefordert, obwohl sie seit Monaten in der Kanzlei vorgelegen haben. Kleines Ablage und Ordnungsproblem allgemein .Wieso muss Mandant dauernd den Schaden über Exceltabellen rechnen, wenn dies eigentlich die Aufgabe der Kanzlei ist. So kam es, dass ein Wechsel vom Inhaber zu einem angestellten Anwalt erfolgte, der die Sache dann vertrauensvoll in die Hand nahm. Berufung wurde eingelegt und tatsächlich passierte endlich etwas in dem Fall. Bis kurz vor Verhandlung vor dem OLG sah alles sehr gut aus. Argumentationen waren schlüssig, Fakten wurden berichtigt und auch die Entwicklung vor dem BGH und den anderen OLG`s in Sachen Widerruf, sprachen absolut dafür, dass wir den Fall zu 100% gewinnen. Ein Tag vor der Verhandlung fanden die Gegner dann doch noch ein „Haar“, so dass es sehr eng in der Verhandlung kommen konnte. Dem Anwalt der Kanzlei , Hr. Pink,es es dann zu verdanken, dass in dieser Verhandlung noch ein guter Vergleich erzielt werden konnte. Der Richter wollte zu 100% zustimmen wenn das Haar nicht gewesen wäre. Ca. 50% der Klagesumme als Vergleich zu erzielen würde ich dann mal als Erfolg des Anwalts verbuchen.Leider war der Abschluß des fast 2 ½ jährigen Verfahrens dann sehr unrühmlich und unwürdig.Die gegnerische Partei überwies den Vergleichsbetrag treuhänderisch auf das Kanzleikonto. Herr Mogwitz verweigerte jedoch dann die Auszahlung des Betrages, weil ja die anwaltlichen Rechnungen noch nicht vollständig beglichen waren. Dies nachdem die Rechtschutzversicherung Deckungszusage erteilt hatte und über 2 Jahre lang, Vorschüsse für Gerichtskosten, Zwischenrechnungen usw. an sich anstandslos bezahlt hatte. Das Argument vom Inhaber der Kanzlei war, wenn die Rechtschutz den Rest nicht bezahlt, möchte er es mit der Vergleichszahlung verrechnen können. Ein Sicherungspfand auf treuhänderisch verwaltetes Guthaben?? Rechtlich schon eine Sauerei und zudem nicht wirklich notwendig. Der offene Betrag konnte zudem über fast 4 Wochen nicht wirklich beziffert werden, da Dinge offen oder schon zum Teil beglichen waren, so genau wusste das die Buchhaltung auch nie. Die Rechtschutz musste schriftlich mehrfach darauf hinwiesen eine Abschlußrechnung zu erstellen oder Nachträge einzureichen und zudem meine Vergleichszahlung unverzüglich zu überweisen. Dann wurden Rechungen gestellt und nochmals berichtigt. Zum Schluß stellt sich heraus, dass die Vergleichszahlung den offenen Betrag um fast das 3-fache übersteigt. Somit habe ich noch weniger Verständnis für das Vorgehen und die Art und Weise. Abschließend gilt mein Dank an den angestellten Anwalt Herr Pink der, trotz aller Wiedrigkeiten vom Start und der Entwicklung während des Verfahrens einen guten Abschluß hinbekommen hat. Die Vertretung durch den Inhaber der Kanzlei und das dort herrschende organisatorische Chaos, möchte ich definitiv nie wieder genießen dürfen . Somit keine Empfehlung dieser Kanzlei von meiner Seite. Allerdings an Hr Pink : suchen Sie sich einen anderen Arbeitgeber . Diesen haben Sie ganz sicher nicht verdient.
vor 8 jahren (25-10-2017)
Wir sind total zufrieden. Kompetente Beratung schnelle Bearbeitung und freundliches Sekretariat. Der Anwalt hat uns entweder per Mail, telefonisch und/oder persönlich immer zur Verfügung gestanden und uns sehr gut beraten. Wir fühlen uns sehr wohl und werden diese Kanzlei weiterempfehlen.
vor 8 jahren (25-05-2017)
Meine Erfahrung mit der Kanzlei war super fachmännisch Beratung freundliche mit arbeite und sehr gute Anwälte bin seit 7 Jahre Mandanten und würde mir persönlich keinen anderen Anwalt holen kann ich nur jedem empfehlen diese Kanzlei Daumen hoch und volle Sterne
vor 8 jahren (04-07-2017)
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