Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung von Musik- und Jugendkultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Veranstaltung von Konzerten etc.
"Gemmeinütziger Verein für Musik- und Jugendkultur"hinzufügen eines Villmar Kult e. V.-stadtplans zu ihrer webseite;
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