Kursangebot der vhs Tirschenreuth zu den Themengebieten Gesellschaft, Beruf und Karriere, Grundbildung, Sprachen, Gesundheit und Kultur
Vertrag
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung
und der Annahme durch die Volkshochschule (vhs)
zustande. Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als
Anmeldung und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.
teilnahme
An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen, der das
15. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Kurse,
die ausdrücklich für Kinder oder Jugendliche angeboten
werden.
anmeldung
Zu allen Veranstaltungen – außer bei Einzelveranstaltungen
mit Abendkasse – ist telefonische, schriftliche, Faxoder
Internet-Anmeldung erforderlich. Alle Anmeldeformen
sind verbindlich! Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
des Eingangs bearbeitet.
wenn der Kurs – wie im programm ausgeschrieben –
termingerecht beginnt, erhalten die teilnehmer keine
weitere benachrichtigung. Nur bei Überbelegung (Warteliste),
Terminverschiebung oder Kursausfall erfolgt eine
Information durch die vhs.
leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen
sind im Programm der vhs angegeben. Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die
vhs. Kursabsagen, Terminverschiebungen und sonstige
Änderungen durch die vhs können auch telefonisch oder
per E-Mail erfolgen.
unterrichtsfreie zeiten
In den Schulferien und an Feiertagen finden keine Kurse
statt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Kursleiter
im Einverständnis mit allen Teilnehmern sowie nach Absprache
mit der Schule und der vhs eine andere Vereinbarung
trifft.
absagen
Die vhs behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Kursleiter
ausfällt oder sonstige Gründe vorliegen, die von der
vhs nicht zu vertreten sind.
abmeldung
Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an die vhs
zu richten. Eine Gebührenbefreiung in voller Höhe ist nur
möglich, wenn die Abmeldung mindestens zwei Arbeitstage
vor Kursbeginn bei der vhs eingeht. Eigenmächtige
Ersatzbelegungen sind unzulässig.
Wenn ein Teilnehmer im ersten Viertel eines Kurses erkrankt
und deshalb nicht mehr teilnehmen kann, werden
die Gebühren anteilig zurückgezahlt. In diesem Fall ist
die schriftliche Abmeldung mit ärztlichem Attest im ersten
Viertel des Kurses vorzulegen.
Bei einem Rücktritt von einer Studienreise wird die Anmeldegebühr
in Höhe von 25,00 € als Bearbeitungsgebühr
einbehalten. Außerdem sind die Stornokosten des
Reiseveranstalters zu bezahlen.
Nichterscheinen beim Kurs, Abmeldung beim Kursleiter
bzw. Außenstellenleiter oder Stornierung bei der Bank
gelten nicht als Rücktritt! Die Gebühren für eine Rücklastschrift
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Gebühren
Die Gebühren für die jeweiligen Veranstaltungen sind im
Programm angegeben und werden mit der Anmeldung fällig.
Bei Studienreisen wird eine Anmeldegebühr von 25,00 €
erhoben, sobald feststeht, dass die Reise stattfinden wird.
Bei einer Teilnahme an der Reise wird dieser Betrag auf
den Reisepreis angerechnet. Meldet sich der Teilnehmer vor der Reise ab, wird die Anmeldegebühr grundsätzlich
nicht erstattet.
bezahlung
Die Gebühren werden frühestens am 7. Bankarbeitstag
nach Kursbeginn vom angegebenen Konto abgebucht,
wenn bei der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat
(früher Einzugsermächtigung) erteilt wurde.
ermäßigung
Bei den meisten Veranstaltungen erhalten Schüler, Auszubildende,
Studenten, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienst-
Leistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger,
Rentner und Schwerbehinderte sowie Inhaber der JuLei-
Card und der Bayerischen Ehrenamtskarte 25 % Ermäßigung
auf die Teilnehmergebühr.
Ein formloser Antrag muss mit der Anmeldung vor Kursbeginn
schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen bei
der vhs eingereicht werden. Nach Kursbeginn eingehende
Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Studienfahrten und Reisen ist grundsätzlich keine Ermäßigung
möglich.
teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können beim Kursleiter beantragt
werden, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden
besucht wurden. Sie werden am Ende des Kurses
durch den Kursleiter ausgehändigt.
Eine nachträgliche Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen
ist nur innerhalb eines Jahres nach Kursende
möglich. Hierfür werden Verwaltungskosten in Höhe von
4,00 € berechnet.
steuerliche Vergünstigungen
Die Ausgaben für vhs-Veranstaltungen sind als „Werbungskosten“
absetzbar, wenn sie der beruflichen Weiterbildung
dienen. Als Nachweis für das Finanzamt genügt in der
Regel der Kontoauszug.
urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den
Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial
darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden.
haftung
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher
Art übernimmt die vhs keinerlei Haftung. Die vhs
haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei Studienreisen, Tagesfahrten und Exkursionen übernimmt
jeweils der Veranstalter die Haftung nach dem
deutschen Reisevertragsrecht. Die vhs tritt nur als Vermittler
der Reisen auf. Für Organisation und Durchführung ist
das beauftragte Reiseunternehmen verantwortlich.
hausordnung
Bitte behandeln Sie die Unterrichtsräume und Einrichtungsgegenstände
schonend. In öffentlichen Gebäuden
und Schulräumen darf weder geraucht noch Alkohol getrunken
werden.
datenschutz
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung und
zur Verkürzung des Anmeldevorgangs bei künftigen Anmeldungen
speichert die vhs folgende Teilnehmerdaten:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon, Bankverbindung,
E-Mail-Adresse.
Auf Wunsch können Ihre Daten nach Abschluss des besuchten
Kurses wieder gelöscht werden.
Gültigkeit
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren
alle früheren ihre Gültigkeit.
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