Wir bieten unseren Mandanten auf Grund langjähriger Erfahrung eine umfassende und fundierte Rechtsberatung in allen Schwerpunktbereichen.
Am 1.2.1978 übernahm Rechtsanwalt Bernhard Welsch, Sohn des Ministerpräsidenten des Saarlandes a.D. und geheimen Oberjustizrates Heinrich Welsch, als alleiniger Gesellschafter die Kanzlei.
Am 1.1.1996 trat Rechtsanwältin Danielle Welsch in die Kanzlei ein und prägte in der Folgezeit eine zusätzliche Ausrichtung im Bereich Familien- und Erbrecht. Die Kanzlei Welsch & Welsch verlegte ihren Standort am 1.2.1996 von Saarlouis nach Wallerfangen.
Am 1.8.2000 wurde zusammen mit Rechtsanwalt Thierry Coumes eine Bürogemeinschaft gegründet, seitdem ist die Kanzlei Welsch & Welsch verstärkt im Raum Saar-Lor-Lux tätig.
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