Seit 1991 setzt sich die Kammer für die Belange der Zahnärztinnnen und Zahnärzte auf Landes-, Bundes- und Europaebene ein.
"In Selbstverwaltung des zahnärztlichen Berufsstandes übernimmt die Zahnärztekammer auf der Grundlage des Heilkammergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Aufgaben an Staates statt. Sie untersteht als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ KdöR der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt."hinzufügen eines Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt-stadtplans zu ihrer webseite;
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