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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Automarkt 2000 GmbH
Waldshuter Str. 14
79761 Waldshut-Tiengen
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Erich Waser
Kontakt:
Telefon: 07741 - 6803-50
Telefax: 07741 - 6802-51
E-Mail: [email protected]
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister Deutschland
Registergericht: Freiburg i.Br.
Registernummer: HRB Nr. 621056
Zuständiges Finanzamt
Finanzamt Waldshut-Tiengen
UmSt. ID.: DE 165319520
Aufsichtsbehörde:
Aufsicht
Quelle: Impressum-Generator von e-recht24.de für Gesellschaft beschränkter Haftung (GmbH).
Haftungsausschluss:
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Automarkt 2000 GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen.
A Vertragsabschluß
1. Der Käufer ist an den Auftrag bis zur Auslieferung gebunden.
2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den gegengezeichneten Bestellauftrag schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
3. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
4. Die Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
B Preis
1. Vereinbarte Preise sind 4 Monate ab Vertragsabschluß verbindlich.
2. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, kann der Verkäufer eine eingetretene Preiserhöhung seitens seines Lieferanten bis max. 4 % an den Käufer weiterberechnen. Der Käufer hat in diesem Fall den Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Preiserhöhung durch den Lieferanten des Verkäufers.
C Zahlung - Zahlungsverzug
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, fällig. Sondervereinbarung müssen schriftlich getroffen werden! Ab dem 9. Tag nach Bereitstellung werden bei verspäteter Zahlung 10 € Standgebühr/Tag berechnet.
Die Zahlung kann nur in bar oder mit unwiderruflich bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Fahrzeugs oder vorab per Überweisung auf das Geschäftskonto des Verkäufers vorgenommen werden
D Lieferung und Lieferverzug
1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden; entsprechendes ist im Auftrag zu vereinbaren.
2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins den Verkäufers schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. (Diese beträgt in der Regel 2 Wochen). Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Ausbleibende Lieferung seitens der Exporteure/Lieferanten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, schließen eine Haftung des Verkäufers aus (z. B. höhere Gewalt). Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen. Es kann Ersatz vereinbart werden.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
4. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.
E Abnahme
1. Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz (15% des vereinbarten Bruttokaufpreises) wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. In diesen Fällen bedarf es auch nicht der Bereitstellung.
3. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
4. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß den Ziffern 2 und 3 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
5. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6. Das Fernabsatzgesetz (innerhalb des BGB, z. B. Möglichkeit der Rückgabe der Fahrzeuge nach 14 Tagen) schränkt diese Rückgabe und weitere Eigenschaften ein, wenn eine speziell ausgestattete Ware auf Kundenwunsch recherchiert und geliefert wird. Dies trifft auch für Fahrzeuge zu, die im Auftrag des Käufers recherchiert, importiert oder zugelassen werden. Daher kann seitens des Verkäufers kein grundsätzliches Rückgaberecht bei Recherche- und Bestellaufträgen nach FernAbsG geboten werden.
7. Der Verkäufer kann keine detaillierte Übereinstimmung zum deutschen Modell garantieren. Wird die Übereinstimmung garantiert, erfolgt dies schriftlich.
8. Der Käufer hat das Recht, vor der Zulassung bzw. innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen
9. Kommt der Käufer mit der Abnahme des Fahrzeuges in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, für die Verwahrung des Fahrzeuges ein Standgeld von 10,- EUR täglich zu berechnen. Berechnet der Verkäufer Standgeld, ist dieses bei Abnahme des Fahrzeuges gleichzeitig mit dem Kaufpreis fällig, bei Nichtabnahme sofort nach Eingang der Zahlungsaufforderung beim Käufer.
10. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug umgehend nach der Bestellung, spätestens vor Zulassung auf Mängel zu untersuchen und Mängel gegenüber der Firma Automarkt 2000 GmbH schriftlich anzuzeigen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, verpflichtet sich der Käufer, der Firma Automarkt 2000 GmbH im Falle der Wandlung des Kaufvertrages den der Firma Automarkt 2000 GmbH entstehenden Schaden in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu ersetzen, der durch den Wertverlust des Fahrzeuges infolge der Zulassung und Eintragung im KFZ-Brief entsteht. Der Schaden ist höher anzusetzen, falls das Fahrzeug bereits genutzt wurde ( Mindestens 15 % ). Und niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist
11. Für Schadensersatzansprüche des Käufers haftet der Verkäufer ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen des Abschnitt VIII
F Gewährleistung
1. Der Kaufgegenstand wird verkauft wie vom Käufer besichtigt; äußere Beschädigungen oder Nachlackierungen, die bei der Besichtigung erkennbar sind oder auf dem Übergabeformular vermerkt sind, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Importierte Kraftfahrzeuge können Unterschiede zu den in den deutschen Vertriebsnetzen der Hersteller vertriebenen Fahrzeugmodelle und Motorvarianten aufweisen, welche genau wie Modelländerungen zwischen Verkauf und Herstellung keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer begründen. Kundendienstheft und Betriebsanleitung sind nicht in deutscher Sprache. Der Verkäufer leistet Gewähr für die Dauer von 12 Monaten bei Gebrauchtwagen und 24 Monaten bei Neuwagen nach Auslieferung des Fahrzeuges
2. Der Käufer ist verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten für das Fahrzeug nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers bei einem vom Hersteller autorisierten Reparatur- oder Wartungsbetrieb durchführen zu lassen. Nimmt der Käufer bei Auftreten eines Mangels den Verkäufer aus der Gewährleistung in Anspruch, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die sich wegen des Mangels ergebenden Ansprüche aus der Herstellergarantie an den Verkäufer abzutreten und alle erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Garantiegeber abzugeben und die für das Fahrzeug bestehenden Garantieunterlagen dem Garantiegeber vorzulegen die zur Geltendmachung der Herstellergarantie durch den Verkäufer notwendig sind. Verletzt der Käufer schuldhaft seine Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Ersatz des sich hieraus ergebenden Schadens verpflichtet.
3. Ist bei einem Gebrauchtwagen die Garantie des Herstellers abgelaufen, so gelten die Garantiebestimmungen des Garantieleisters.
G Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer zurückverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird der Zeitwert durch Gutachten der Dekra ermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen. Sämtliche Kosten der Rücknahme, der Zeitwertermittlung und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höher oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers verrechnet.
3. Während der Dauer des Eigentumvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
H Garantieregelung
1. Für die Herstellergarantie ist in erster Linie der Hersteller bzw. dessen Vertragswerkstätten zuständig für die Leistungsübernahme. Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass die Garantiezeit aufgrund einer ausländischen Tageszulassung gegebenenfalls bereits begonnen hat. Grundsätzlich gelten die die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers, Garantiebeginn bei Auslieferung des ausländischen Lieferhändlers.
I Haftung
1. Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
2. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich oder zur Niederschrift anzuzeigen.
3. Der Verkäufer ist nicht schadenersatzpflichtig sofern er unverschuldet selbst nicht beliefert wird oder nicht abnehmen kann ( z. B. Streik, höhere Gewalt, Produktionsfehler der Hersteller, Kontingentierung, Exportstop, organisatorische Umstände durch den Hersteller, Fehlbestellung des Lieferanten, Zwischenfinanzierungsausfall, nicht Belieferung durch den eingeschalteten Vertragshändler oder Großabnehmer, etc.). Die Firma Automarkt 2000 GmbH verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtbelieferung zu informieren und evtl. Anzahlungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. Der Kaufvertrag oder der Bestellauftrag ist nach Anzeige der Nichtbelieferung erloschen, soweit keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung wird ausgeschlossen. Führt eine entsprechende Störung (z.B.) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Verkäufer ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten von insgesamt über 2% nach Vertragsabschluß, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten einen neuen Vertrag auf gleicher Basis abschließen
5. Das Fahrzeug entspricht in Ausstattung und Zubehör dem Standard des Herkunftslandes.
6. Eine etwaige Mehrwertsteuererhöhung im Inland während der Lieferzeit wird an den Besteller weiterberechnet.
J Sachmangel
1. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes: Der Verkäufer setzt das Fahrzeug zeitwertgerecht instand. Bei verhältnismäßig hohen Reparaturkosten kann der Verkäufer nach Ermessen das Fahrzeug gegen Zahlung der Kaufsumme zurücknehmen unter Abzug eines Kilometergeldes für die Nutzung, wobei der übliche Satz verrechnet wird.
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandens an den Kunden.
2. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, sowie bei Nutzfahrzeugen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig soll der Käufer sich an den nächstgelegenen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. Der Werkstattmeister soll sich vor Instandsetzung mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
4. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
K Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Leistungsort für Kauf- und werksvertragliche Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand und Sitz des Verkäufers
L Salvatorische Klausel
Sollte einer dieser Paragraphen unwirksam werden, so werden nicht automatisch alle andere Bestimmungen unwirksam, sonder bleiben davon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
M Quellen/Lieferantenschutz/Strafversprechen
1. Der Käufer sichert Automarkt 2000 GmbH durch die Auftragserteilung verbindlich zu, nicht im Auftrag von Fahrzeugherstellern, mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Dritten "Testkäufe" bei Automarkt 2000 GmbH vorzunehmen, durch welche Automarkt 2000 GmbH sowie deren Quellen, Lieferanten, oder ausliefernde Händler ein Schaden, insbesondere wirtschaftlicher oder auch immaterieller Art, entstehen kann.
2. Im Fall eines "Testkaufes" wird Automarkt 2000 GmbH von dem Recht, Schadensersatz von allen Schadensverursachern, insbesondere vom Hersteller, mit diesem verbundenen Unternehmen sowie etwaigen Dritten zu fordern, umfänglich Gebrauch machen.
3. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde im Falle eines "Testkaufs" bereit, an Automarkt 2000 GmbH eine Geldsumme in Höhe der mit dem jeweiligen Händler vereinbarten Provisionen als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass Automarkt 2000 GmbH kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Sofern dieser Nachweis gelingt, reduziert sich der vorgenannte Anspruch auf das festgestellte Maß.
4. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde im Falle eines" Testkaufs" dazu bereit, Automarkt 2000 GmbH den Schaden, insbesondere den Wegfall von Provisionen, zu ersetzen, der Automarkt 2000 GmbH dadurch entsteht, dass der betroffene Händler aufgrund des "Testkaufes" nicht mehr mit Automarkt 2000 GmbH zusammenarbeitet. Wird diese Zusammenarbeit in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem" Testkauf durch den Händler beendet, gilt die zu widerlegende Vermutung der Ursächlichkeit des" Testkaufes" für die Beendigung. Der Ersatz wird auf Basis der Provisionszahlungen innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate, gerechnet ab der letzten gemeinsamen Auftragsabwicklung, errechnet. Der Ersatz ist jährlich bis zum dritten Werktag des Jahres in vorgenannter Höhe zu entrichten. Die Ersatzzahlungen sind auf zehn Jahre begrenzt.
5. Automarkt 2000 GmbH ist als neutraler unabhängiger Vermittler in der Fahrzeugbranche weder an Hersteller, deren Vertriebsstruktur, noch deren Vertriebsauflagen oder Angaben gebunden. Entsprechend weist Automarkt 2000 GmbH ausdrücklich jede Verantwortung für damit verbundene Umstände und Ereignisse sowie Handlungen und Unterlassungen von Personen, die für den jeweiligen Hersteller bzw. im Rahmen der vorgenannten Strukturen tätig sind, von sich.
N Haltefristen
Der Käufer, Kunde oder Händler hat die Automarkt 2000 GmbH unverzüglich über die Fahrzeugübergabe zu informieren. Bei Kurzzulassungen, Halterfristen oder Tageszulassungen sind die Haltezeiten einzuhalten, da der Lieferanten sonst Schadensersatz einfordern kann Halterfristen sind zwischen 1-12 Monaten. Was im Vertrag festgehalten wird.
hinzufügen eines Automarkt2000 GmbH-stadtplans zu ihrer webseite;
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