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Dr. Thomas Heinrichs Kontakt Informationen

Adresse: Hufelandstr. 6 , Berlin 10407, BE, DE
Telefonnummer: 030 42024760
Zustand: BE
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10407


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Bewertungen
VORSICHTNICHT VON DER INTERNETSEITE BLENDEN LASSEN Niemals zu diesem Anwalt gehen, wenn man sein Recht einfordern will!!!!Der Mann ist absolut desinteressiert und will nur Geld für seine "Beratung", die mehr als lächerlich ist. Eine ausführliche Beratung die er natürlich von den angegebenen Beratungskosten eher im oberen Bereich honoriert, geschweige denn Hilfe von einem RECHTsanwalt hat man hier nicht zu erwarten. Schulterzucken, Kopfnicken, Hilfesuchende belächeln und seinen 90€ Beratungskosten hinterherrennen kann er. Mehr aber auch nicht! Ein inkompetenter Stümper, der seinen angeblichen Doktortitel wahrscheinlich nur gemacht hat, damit er scheinbar etwas darstellt, was er definitiv nicht ist! Die negativen Bewertungen sind nach meiner Erfahrung ganz sicher nicht haltlos und seine Antworten nur ein erbärmlicher Versuch sich ins rechte Licht zu rücken. Ich hätte die Bewertungen lesen und darauf vertrauen sollen, anstatt mich von dem Geschwafel auf seiner Website blenden zu lassen.
Mir ist es genauso ergangen, wie bereits in den vorherigen Rezensionen beschrieben. Leider hatte ich die vorher nicht gelesen, sondern mich von der Internetseite blenden lassen. Bitte meiden Sie diese Kanzlei, es ist reine Geldverschwendung!!! @Maryam hat es genau auf den Punkt gebracht.
Ich bin Psychotherapeutin und habe mich von der Homepage von Herrn Heinrichs verführen lassen, dass er Unterstützung geben kann bei der Frage, wie man an eine Kassenzulassung kommen kann. Ich habe ihn als wenig kompetent erlebt. Auf die Frage nach seinem Honorar gibt er keine klaren Antworten. Letztlich hat er mir jetzt für die 20 Minuten, in denen ich bei ihm war, und die mir in keinster Weise weitergeholfen haben, eine Rechnung von 89 Euro gestellt. Ich bin sehr verärgert!!
Der Anwalt ist nett, aber ich würden niemanden Empfehlen diesen Anwalt zu beauftragen. Ich weiß nicht, ob er je einen Fall gewonnen hat oder ob es ihm überhaupt interessiert. Es geht ihm nur, um sein Honorar. Er gibt einem keine Prognose über den Fall, hält sich im Nebel verhült. Er hat einen Fall von mir vor dem Sozialgericht geführt und verloren. Ich habe es dann selber allein vor dem Landessozialgericht geführt, Berufung, und gewonnen. Muss man sich dass nur vorstellen!! Es war ein komplizierter Fall, aber er war komplett unvorbreitet gekommen vor dem Sozialgericht. Ich hatte während dieser Zeit einen zweiten Fall, die er auch übernahm. Leider konnte ich dies dann nicht mehr ändern. Beide ginigen über mehrere Jahre. Das Gericht hat dann im zweiten Fall einen Gegenstandswert von 5.000 EUR festgelegt und als ich sagte, dass er ja mit 10.000 EUR abgrechnet hat und er mir den Restbetrag zurückgeben soll, da weigerter er sich und sagte er habe vergessen Beschwerde einzulegen, weil eben der Gegenstandswert eigentlich 10.000 EUR wäre. Ich habe diesen Fall auch verloren vor dem Verwaltungsgericht. Er hat sich nicht mal die Mühe gemacht auf Beweisaufnahme zu bestehen bzw. eine Gutachter ins Spiel zu bringen. Wir hatten Zeugen genannt und er hätte einfach sagen können, wir beantragen Zeugen Vernehmung als Beweisaufnahme. Nichts des gleichen. Ich habe dann keine lust gehabt in die Berufung zu gehen, weil es 5 Jahre gedauert hatte und der Fall sich eigentlich erledigt hatte. Obwohl dann die Kostenfestsetzung gerichtlich bei 5.000 EUR rechtens waren, weigerte er sich mit der Begründung, dass er mir im anderen Fall weniger berechnet hätte und als ich ihn sagte, ist mir egal, weil ich ja jetzt gewonnen habe und alles zurückbekomme; dann hörte ich nicht mehr von ihn. Anstatt mir das Geld zurückzugeben, sagte er hätte Beschwerde eingelegt, weil der Gegenstandswert 10.000 EUR wären, nur er hat es vergessen und war im Urlaub! NUR, blöd ist, dass bei einem Gegenstandswert von 10.000 EUR der Fall vor dem Landsgericht verhandelt werden müsste, wegen der Höhe des Gegenstandswertes. Ein Stern ist sogar zuviel hier. NULL wäre am besten. Ich denke daran, ihn, wegen des Geldes zu verklagen. Rechtlich müsste er mir das Geld ja zurückzahlen. Wie gesagt, diese ist meine Erfahrung und leider sehe ich auch nur negative Berichte hier, aber jeder muss für sich entscheiden. Dies ist kein FAKE Geschichte, sondern leider die Wahrheit.
Homepage gibt Spanne von 60-95 Eu für Erstberatung an. Für meine 20 minütige Erstberatung habe ich eine Rechnung von 145 Eu bekommen mit der späteren Begründung, dass es keine rechtlichen Grundlagen für die Honorare gibt. Nicht vertrauenserweckend.
Schlecht beraten war ich, RA Dr. Heinrichs das Mandat zu übergeben. Auf seinen Rat hin fuhr ich nicht mit zur Verhandlung. Meine Abwesenheit wurde von der Richterin gemäß Gerichtsprotokoll scharf verurteilt. Dazu ein laut Gerichtsprotokoll unbefriedigender Vortrag unserer Position.
Sehr mäßige arbeitsrechtliche Beratung, zudem nicht sehr freundlich. Das Beratungshonorar wurde dann einfach über den Daumen gepeilt verlangt. Kann ich definitiv nicht empfehlen.
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