Die East Side Gallery ist ein Denkmal von internationalem Rang. Eingriffe in ihren Wirkbereich sind verboten. Dennoch wird gebaut. Hiergegen wenden wir uns
Für uns ist die „East Side Gallery“ das authentische Denkmal für die "Freude" über das "friedliche" Ende des "Kalten Krieges". Sie ist daher ein Geschenk der Zeitgeschichte an Berlin im Herzen Berlins !
Dennoch betreibt der Berliner Senat ihre Zerstörung:
2013 ließ er einen Teil der East Side Gallery abreißen, um den Luxuswohnturm #LivingLevels zu errichten und verweigerte sich der Ausübung eines Vorkaufsrechts zum Schutz des Denkmals.
Jetzt unterstützt er den Investor Heskel Nathaniel (#Trockland Management GmbH), auf dem ehemaligen Todesstreifen das monströse Luxushotel-Projekt Pier 61|63 zu realisieren. #Pier6163 ist mit seinen 9 Stockwerken ebenso lang wie der Allianz-Tower hoch ist.
Seine Errichtung ist nach Berliner Denkmalschutzrecht ebenso verboten wie 2013 die Errichtung von #LivingLevels verboten war, weil beide Projekte empfindlich in den Wirkbereich des Denkmals #EastSideGallery eingreifen und dieses zerstören.
Die vom Senat geplante Übertragung des Eigentums an der East Side Gallery an die Stiftung Berliner Mauer ist ein fauler Trick. Sie verhindert nicht die weitere Zerstörung der weltberühmten Galerie, sondern entzieht sie vielmehr der Nutzung sowie dem Mitspracherecht der Allgemeinheit und dient im Ergebnis der Absicherung der beiden rechtswidrigen Bauprojekte.
Das Bündnis „East Side Gallery retten!“ fordert:daher:
* Baustopp für das Luxushotelprojekt #Pier6163
* Rückbau des Luxuswohnturms #LivingLevels
* Keine Übereignung des ehemaligen Todesstreifens an die Stiftung Berliner Mauer.
* Keine weiteren Durchbrüche der „East Side Gallery“.
* Änderung des Flächennutzungsplans V-74 (Ausweisung des ehemaligen Todesstreifens als Grünfläche).
* Brommy-Steg als Fahrrad- / Fußgängerbrücke.
* Keine zweite Autobrücke durch die „East Side Gallery in Verlängerung der Straße der Pariser Kommune.
* Beachtung des Berliner Denkmalschutzgesetzes (DSchG Bln) — insbesondere Einhaltung des § 10 DSchG Bln (Absolutes Genehmigungsverbot).
* Das Land Berlin soll die „East Side Gallery“ zum UNESCO-Weltkulturerbe vorschlagen.
Forderungen unserer Online-Petition (Stand: Februar 2013):
* Die East Side Gallery muss erhalten bleiben.
* Das Gelände zwischen Mauer und Spree darf nicht bebaut werden.
* Senat und Bezirk sind aufgefordert, einen Bau- und Planungsstopp zu prüfen und umzusetzen.
* Senat und Bezirk müssen dem Parlament kurzfristig über die rechtliche und bauplanerische Situation berichten.
* Soweit es sich hier noch um Flächen in Landesbesitz handelt, ist die Einordnung in die Kategorie 4 – Flächen mit Entwicklungspotenziel – zu prüfen.
* Mit Investoren ist ggf. über Fragen eines Grundstückstauschs zu verhandeln.
* Senat und Bezirk müssen unverzüglich einen umfassenden Denkmalschutz für die Eastsidegallery anordnen.
* Senat und Bezirk müssen dem Abgeordnetenhaus noch vor Ostern zu diesen Punkten umfassend berichten!
Wie kannst Du helfen ?
1. Unterzeichne unser Online-Petition:
www.change.org/eastsidegallery/
2. Engagiere Dich als Künstler/in bei unseren Aktionen:
www.facebook.com/East.Side.Gallery.Mahnwache.Artists
3. Engagiere Dich im Rahmen unseres offenen Bündnisses
hinzufügen eines East Side Gallery retten-stadtplans zu ihrer webseite;
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