Hier postet das Dezernat für Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für Musik Dresden zu Themen rund um den Alltag in der Hochschule.
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Musikbegeisterte,
Be up to date! - Den Semesterstart nehmen wir zum Anlass, endlich auch bei Facebook aktiv zu werden. Mit interessanten Nachrichten aus allen Bereichen der Hochschule für Musik Dresden werden Sie hier auf dem Laufenden gehalten.
So vielfältig die Ausbildung an unserer Hochschule ist, so breit ist die Palette der Themen, die wir vorstellen werden. Ziel dieser Facebookseite ist ein lebendiges Abbild des Hochschullebens zu schaffen.
Wir freuen uns über Ihre Anregungen und wünschen viel Spaß auf unserem Facebook-Profil!
Ihr Team vom Dezernat Öffentlichkeitsarbeit
Für ihr außergewöhnlich breites Sprektrum an Studienmöglichkeiten auf herausragendem Niveau ist die Hochschule für Musik Dresden bekannt. An beiden Fakultäten wird sowohl in der klassischen Richtung als auch Pädagogisch ausgebildet. Neben den künstlerischen Studiengängen, die mit dem Bachelor und Masterzeugnis abschließen, bietet die Hochschule auch Lehramtsstudiengänge in besonderer Ausführung an. Neben dem klassischen Lehramtsstudium, bei dem das Schulfach Musik mit einem weiteren Fach ergänzt wird, kann auch das sogenannte Doppelfach Musik studiert werden, bei dem stattdessen ein weiteres musikalischen Fach gewählt werden kann.
Hochschule für Musik Dresden
Carl Maria von Weber
Wettiner Platz 13
01067 Dresden
Telefon: +49 351 4923600
Telefax: +49 351 4923604
Rektorin: Rebekka Frömling
Redaktion: Dezernat für Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hfmdd.de
Ust.Id-Nr.: DE 812459704
Organisation: Gemäß § 2 SächsHG ist die Hochschule für Musik Dresden als Hochschule des Freistaates Sachsen eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Dresden (Anschrift: Wigardstraße 17, 01097 Dresden )
Vertretung: Die Hochschule für Musik Dresden wird von der Rektorin/dem Rektor gesetzlich vertreten. Verantwortlicher im Sinne des § 5 Telemediengesetzes bzw. des § 55 Rundfunkstaatsvertrages ist die Rektorin/der Rektor.
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