Unsere Arbeit ist von der Überzeugung getragen, dass jeder schwerkranke, sterbende Mensch ein unbedingtes Anrecht hat auf würdige Begegnung mit seinen Mitmenschen und bestmögliche Versorgung.
Sterben ist Teil des Lebens.
Das menschliche Leben ist ein hohes, schützenswertes Gut. Dies gilt im Besonderen auch für die letzte Lebenszeit, die Zeit des Sterbens und Abschiednehmens. Denn das Sterben ist Teil des Lebens, es gehört nicht zum Tod. Wie alle anderen Lebensphasen zuvor ist auch diese Zeit individuell verschieden, einmalig und einzigartig. Die Zeit des Sterbens darf daher weder beschleunigt noch sinnlos verlängert werden.
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