❤️ Liebevolle Betreuung Ihrer Katze während Urlaub, Geschäftsreise, Kur... ❤️
Ob Betreuung während Urlaub, Kurztrip oder Geschäftsreise,
aufgrund von Kur, Krankheit oder Umzug; ihre Samtpfote ist willkommen in der Katzenpension Theiß.
Ich versichere Ihnen eine artgerechte Haltung in meiner Katzenpension welche von dem zuständigem Veterinär Amt abgenommen wurde.
Zudem habe ich 2015 den Sachkundenachweis nach § 11 absolviert um eine Pension führen zu dürfen.
Ich sorge bei ihrer Samtpfote für eine ausgewogene Ernährung, viel Spiel und Streicheleinheiten, viel Platz zum Toben und wenn nötig den Gang zum Tierarzt.
Ihre Katze wird rund um die Uhr versorgt und beobachtet und durch meine langjährige Erfahrung können sie ruhig ihren Liebling in meine Obhut geben.
Bedingungen für die Aufnahme
- ihre Katze muss einen aktiven Impfschutz (nicht älter als 12 Monate) vorweisen
Impfpass bei Abgabe bitte mitbringen
- ihre Katze muss kastriert oder sterilisiert sein
- ihre Katze muss 14 T vor Abgabe mit einer Flohprophylaxe behandelt worden sein
(z.B. Spot On Präparat wie Frontline)
(bitte nur ein Präparat vom Tierarzt, Präparate aus der Apotheke oder aus dem Discounter sind oft wirkungslos)
- ihre Katze muss 10 T vor Abgabe entwurmt worden sein, gegen ALLE Wurmarten
- ihre Katze muss frei von ANSTECKENDEN Krankheiten oder PARASITEN sein
In Ihrem Sinne und dem Ihrer Katze:
Sie möchten Ihre Katze gesund aus der Pension zurück erhalten. Aus diesem Grund müssen alle Katzenhalter die Voraussetzungen erfüllen. Spielt nur einer nicht mit, kann das Folgen für alle andern haben.
Die Punkte sind die unbedingte Voraussetzung, dass Ihre Katze in die Pension aufgenommen werden kann.
Warum gibt es Aufnahmebedingungen?
In der Pension treffen mehrere Katzen unterschiedlichen Alters und Herkunft aufeinander. Deshalb ist Hygiene unerlässlich und dazu gehört nicht nur die Reinigung und Desinfektion der Pensionsräume, sondern die aktive Mithilfe der Katzenhalter, um ansteckende Krankheiten oder das Übertragen von Parasiten zu vermeiden.
Muss ich die Zeitangaben, wann was zu erledigen ist einhalten?
Ein klares JA. Zu lange Abstände vor Abgabe stellen in Frage, ob Ihre Katze einen ausreichenden Schutz hat. Fatal ist aber auch nur ein paar Tage vor Abgabe alles erledigen zu wollen; eine Katze mit Durchfall, aufgrund eine Wurmkur, ist in einer Pension nicht tragbar. Außerdem belasten Impfung, Entwurmung und "Enflohung" den Organismus und Stress in Form von Ortwechseln ist hier sogar gefährlich. Es könnten Krankheiten ausbrechen, weil das Immunsystem geschwächt ist.
Was muss wann gemacht werden?
Kastration / Sterilisation
Sollten Sie gerade die Kastration oder Sterilisation Ihrer Katzen planen,
dann muss ein Abstand von mindestens 4 Wochen zum Pensionsaufenthalt gewährleistet sein aus diversen Gründen:
eine Operation ist Stress und ein baldiger Ortswechsel im Anschluss nicht empfehlenswert. Weiterhin muss die Operationsstelle gut ausheilen. Die Naht muss sauber verschlossen, abgeheilt und trocken sein. Ihre Katze sollte auch in dieser Zeit nicht unnötig herumtoben.
In der Nebensaison ist es auch möglich in Ausnahmefällen ein unkastriertes Tier aufzunehmen, da die Pension unterteilt werden kann.
Das muss aber unbedingt rechtzeitig vor Buchung besprochen werden.
Impfungen
Ihre Katze muss einen aktiven Impfschutz haben. In der Regel muss jährlich aufgefrischt werden. Inzwischen gibt es aber auch Impfstoffe, die zwei oder drei Jahre Schutz bieten. Wann Sie zur Nachimpfung müssen, vermerkt Ihr Tierarzt im Impfpass.
Wenn Ihre Katze mitten im Impfjahr ist, also einen aktiven Impfschutz hat, muss natürlich nicht noch einmal vor Abgabe geimpft werden.
Ansonsten gilt: spätestens 3 Wochen vor Pensionsaufenthalt, lieber früher.
Die Antikörper bilden sich nicht in ein paar Stunden. Das Immunsystem ist nach der Impfung geschwächt und arbeitet auf Hochtouren. In dieser Zeit sollten nicht noch Stressfaktoren wie Ortswechsel anstehen.
Folgende Impfungen sind Pflicht:
- Katzenschnupfen
- Katzenseuche (Panleukopenie)
- Tollwut (Rabies) bei Freigängern
Diese Impfungen sind ratsam aber nicht verpflichtend:
- Leukose bei Katzen bis 10 Jahren
Freiwillige Impfungen
- FIP (Feline Infektiöse Peritonitis)
Es gibt diverse Impfstoffhersteller (z.B. Merial, Pfitzer, Virbag, Intervet), die Ihre Impfstoffe mit unterschiedlichen Namen kennzeichnen. Das führt oft zur Verwirrung, wenn man den Impfpass liest.
Maßnahme gegen Ektoparasiten (Flöhe, Zecken, Milben)
Es gilt: erst "entflohen" dann entwurmen!
Bitte 14 Tage vor Abgabe (nicht früher und nicht später) eine Prophylaxe in Form eines Spot On Präparates auftragen. KEIN freiverkäufliches, alternatives Präparat (z.B. Neemöl) und KEIN Repelent. Diese Mittel haben keine ausreichende Wirkung und ein eingeschleppter Floh in einer Pension ist kein Spaß. Bitte hier auf Präparate vom Tierarzt zurück greifen. (Hinweis: Teebaumöl ist für Katzen giftig!!)
Maßnahme gegen Endoparasiten (Würmer)
Nach dem "Entflohen" kommt die Entwurmung.
10 Tage vor Abgabe mit einem Spot On Präparat, Tablette oder Paste entwurmen. Bitte auch hier unbedingt auf ein Präparat vom Tierarzt zurück greifen. Entwurmungen, die lebende Würmer zur Ausscheidung bringen sind nicht tragbar! Auch hier darauf achten, dass das Präparat gegen ALLE Wurmarten wirkt.
Was ist bei Krankheiten und Behinderungen der Katze zu beachten?
Behinderungen wie z.B. Blindheit oder fehlende Gliedmaßen usw. sind in der Regel KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt. Anders sieht es mit infektiösen Krankheiten oder allergischen Erkrankungen aus. z.B. ist eine Katze mit chronischer Enteritis und damit verbundenem stetigen Durchfall nicht in einem Pensionsbetrieb tragbar. Auch Ausscheider anderer übertragbarer Krankheiten können nicht aufgenommen werden.
Was bedeutet der Haftungsausschluss?
Ich möchte auch in diesem Menüpunkt darauf aufmerksam machen:
trotz der besten Vorsorge durch den Besitzer und die aufmerksamste Betreuung in der Pension können unmöglich alle Risiken für ein Ansteckung mit diversen Krankheiten oder eine Verletzung ausgeschlossen werden. Gerade bei älteren Tieren können während des Aufenthaltes auch Symptome chronischer bzw. bereits schlummernder Erkrankungen auftreten.
Nach bestem Wissen und Gewissen wird der Zustand Ihres Tieres beurteilt. Sollte eine Erkrankung erkannt werden, wird versucht den Besitzer zu erreichen und die Katze wird einem Tierarzt vorgestellt.
Fehlinterpretationen können nicht ausgeschlossen werden, weil die Tiere sich meist in Pensionen anders verhalten, als in ihrem gewohnten Umfeld. Für diese Fälle übernimmt die Pension keine Haftung, da es ein nicht einschätzbares Restrisiko darstellt, dessen sich der Besitzer vor Abgabe bewusst sein muss.
Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Punkte haben können Sie mich jederzeit anrufen. Ich berate Sie gerne.
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