Jugendwohnheim Kolpinghaus-Stuttgart
Die beiden Kolpinghäuser in Stuttgart unter Trägerschaft des Vereins Stuttgarter Kolpinghäuser e.V. sind Einrichtungen der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit nach § 13.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
In beiden Häusern wohnen junge Männer und Frauen im Alter zwischen 15 und 27 Jahren, welche zum Zweck einer Bildungsmaßnahme in Stuttgart weilen. Diese sind Studium (Uni, FH, BA), Praktikum und Diplomarbeit, Umschulung, Meisterkurs, Berufsblockschule und Ausbildung. Ebenso unterschiedlich wie die Bildungsmaßnahmen sind auch die Verweildauern der Bewohner. Die Bandbreite reicht von wenigen Wochen (Berufsblockschüler) bis hin zu mehreren Jahren (Studium).
Im Sinne unseres Namensgebers Adolph Kolping versuchen wir unseren Bewohnern nicht nur ein Dach über dem Kopf zu bieten, sondern auch ein Stück Heimat in der Ferne zu sein. Nicht die reine Vermittlung und Vermietung von Wohnraum, sondern der ganze Mensch mit all seinen Stärken und Schwächen, Fähigkeiten und Problemen steht bei uns im Mittelpunkt. Als Hintergrund dieses ganzheitlichen Ansatzes steht in unseren Einrichtungen und damit verbunden bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das christliche Menschenbild.
Aus diesem Grund bieten wir ein breit gefächertes pädagogisches Angebot, beginnend mit vielen verschiedenen Freizeitangeboten (z.B. Fußball, Kartfahren, Kino, Spiele) bis hin zur individuellen Begleitung bei persönlichen Problemen. Um dies leisten zu können, arbeiten bei uns qualifizierte pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Jugendwohnen nach § 13.3 SGB VIII
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