Mülheimer Oktoberfest - Erlebt die Wies'n Gaudi in der innogy Sporthalle!
Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am jeweiligen “Chronik-Gewinnspiel” akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen:
1. Veranstalter
Das jeweilige “Chronik-Gewinnspiel” wird vom Facebookprofil-Inhaber Catering Schmidt, Inh. Thorsten Schmidt, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, ausgerichtet. Die bereitgestellten persönlichen Daten werden ausschließlich zur Kontaktierung der Gewinner verwendet.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter des Catering Schmidt und deren Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es wird nur eine Teilnahme pro Person akzeptiert. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
Bei der Teilnahme besonders zu beachten
Bei der Veröffentlichung von Beiträgen auf unserer Facebook-Fanpagesollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von den Teilnehmern nur solche Inhalte veröffentlicht werden, für die sie auch die Nutzungsrechte haben! Die Rechte Dritter (etwa von Personen, wie Promis, Models, u.a.) dürfen auf keinen Fall verletzt werden oder andere Rechtsvorschriften durch die hochgeladenen Inhalte nicht eingehalten werden! Hinzugefügte Kommentare müssen den im Internet üblichen Umgangsformen entsprechen und dürfen erst recht keinen geschäftsschädigenden Eindruck hinterlassen. Insbesondere dürfen keine Inhalte (Texte, Fotos, o.ä.) hochgeladen oder verlinkt werden, die Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte Dritter beeinträchtigen können! Außerdem dürfen sie nicht als obszön, beleidigend, anstößig, pornografisch, belästigend, diffamierend, gewaltverherrlichend, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder als sonst verwerflich gewertet werden können, Viren, Hacker-Tools oder Spam enthalten oder darstellen.
Beiträge, die den oben aufgeführten Beschreibungen entsprechen, können von Catering Schmidt jederzeit gelöscht werden. Einen Verstoß dagegen verantwortet der Teilnehmer. Sollten veröffentlichte Texte und Fotos von Dritten unberechtigterweise genutzt werden, übernimmt Catering Schmidt dafür keine Verantwortung. Auch nicht für eventuelle Rechtsstreitigkeiten in dieser Beziehung. Dies gilt auch für veröffentlichte Beiträge nach Abmeldung oder Ausschluss von unseren Seiten.
3. Gewinne
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
4. Teilnahme und Gewinnauslosung
Das Gewinnspiel startet am Tag des entsprechenden Posts und endet am angegebenen Tag um 24 Uhr. Die Teilnahme ist nur im jeweils angegebenen Aktionszeitraum möglich. Spätere Einsendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gewinner werden binnen 7 Tagen nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Redaktion behält sich jedoch vor, Accounts, die sich in irgendeiner Form als unzulässig erweisen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
Die ermittelten Gewinner werden in der Regel auf der Pinnwand aufgefordert, sich über die Nachrichten-Funktion auf Facebook zu melden und das Catering Schmidt zwecks Versand der Gewinne entsprechende Kontaktdaten zu übermitteln. Meldet sich der Gewinner beim Gewinnspiel-Veranstalter nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
Die Gewinner werden über die Facebook-Kommentarfunktion des Facebook-Posts informiert. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen auf der Facebook-Seite veröffentlicht werden.
5. Gewinnübermittlung
Die Gewinnübermittlung erfolgt in der Regel per Post an die Adresse, die der Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme über die Nachrichten-Funktion von Facebook angegeben hat. Die Adresse kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist Catering Schmidt nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Chronik-Promotions werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und stehen in keiner Verbindung zu Facebook. Catering Schmidt stellt Facebook von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit derartigen Chronik-Promotions frei.
8. Datenschutzhinweise
Die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten nutzen wir zur Durchführung des Gewinnspiels. Sie dienen der eindeutigen Identifikation und der Gewinnbenachrichtigung im Falle eines Gewinns und werden nach der endgültigen Abwicklung des Gewinnspiels (Einlösung aller Gewinne) für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Teilnehmer erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen personenbezogenen Daten. Falsch- und/oderFehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen. Bei Fragen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kann sich der Teilnehmer an Catering Schmidt, Inh. Thorsten Schmidt, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, wenden.
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