Der ehem. Grenzturm wurde von 1990 bis 2015 von der Deutschen Waldjugend (DWJ) genutzt und zum Naturschutzturm ausgebaut. Er stand 25 Jahre lang allen Kindern und Jugendlichen offen, die praktischen Naturschutz und Geschichte erleben möchten.
Der Verein heißt " Deutsche Waldjugend - Naturschutzturm Berliner Nordrand e.V".
und kann die Kurzbezeichnung "DWJ - Naturschutzturm e.V." verwenden.
Im Juli 1992 gegründet, ist es Aufgabe des Vereins, auf der Gemarkung von Bergfelde (Stadt Hohen Neuendorf) im
Landkreis Oberhavel aus einer ehemaligen Führungsstelle nebst dazugehörigem Gelände mit den
Jugendlichen der Deutschen Waldjugend eine Naturschutzstation zu errichten, diese Naturschutzstation
zu fördern, zu betreiben, zu erhalten und auszubauen.
Der Verein stellt sich die Aufgabe, bei Mädchen und Jungen Verständnis für die Vorgänge in der
Natur zu wecken sowie ihre körperliche, geistige, sittliche und musische Entwicklung auf allen
Gebieten der Jugendpflege zu fördern. Dies soll auch erreicht werden durch Erziehung zur
selbständigen Verantwortlichkeit des Einzelnen sowie durch Gemeinschaftserleben. Der Verein
bietet Schulen vor allem die Möglichkeit für Biologieunterricht im Freien sowie mit der Geschichte der
Berliner Mauer.
Der Verein ist eine überparteilich, weltanschaulich nicht gebundene Gemeinschaft für die Jugend. Ihre
Organisation und ihre Arbeit folgt demokratischen Grundsätzen im Sinne des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland.
Der Verein arbeitet besonders wegen der Lage des Naturschutzturms im ehemaligen Grenzstreifen mit
Jugendlichen aus den Bundesländern Berlin und Brandenburg und leistet damit auch seinen Beitrag zur
politischen Bewusstseinsbildung nach der Einheit der Bundesrepublik Deutschland.
Der Verein fühlt sich mit den Gliederungen der Deutschen Waldjugend und der Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald eng verbunden.
Die Aktivitäten im Wald sind mit dem Revierförster abgesprochen. Die Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung, der unteren Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, dem §29-Büro der anerkannten Naturschutzverbände … ist kooperativ und unbürokratisch zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
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