Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wurde 1984 in Cottbus geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts arbeitete er neun Monate im Berliner Büro einer internationalen Großkanzlei und anschließend ein Jahr als Richter am Amtsgericht Lichtenfels. Er ist Autor juristischer Fachpublikationen und hat eine Fachanwaltsausbildung sowohl im Strafrecht als auch im Verkehrsrecht absolviert.
Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel steht Ihnen bundesweit in jeder Lage des Strafverfahrens als Verteidiger zur Seite. Er nimmt umgehend Akteneinsicht, erarbeitet mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und setzt Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden konsequent durch – im Ermittlungsverfahren – ggf. auch während der Untersuchungshaft –, im Zwischen- und Hauptverfahren, nötigenfalls in Berufung und Revision und schlimmstenfalls in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Keine Angst: Häufig lässt sich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken, sodass Ihnen die weiteren Verfahrensabschnitte und damit auch Vorstrafen erspart bleiben.
Wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in Verbindung! Die entscheidenden Weichen werden schon im Ermittlungsverfahren gestellt! Insbesondere in den folgenden Fällen sollten Sie schnell reagieren:
Sie hatten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und wissen nun, dass gegen Sie ermittelt wird (etwa durch eine Vernehmung, eine Durchsuchung Ihrer Wohn- und/oder Geschäftsräume oder nach einer Festnahme).
Sie gehen aus anderen Gründen davon aus, dass gegen Sie ermittelt wird (etwa nach Medienberichten oder Berichten Dritter, die als Zeugen vernommen wurden).
Sie sind unsicher, ob eine beabsichtigte oder bereits vollzogene Vorgehensweise – zum Beispiel innerhalb Ihres Unternehmens – strafbar sein könnte.
Als Ihr Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel zur Verschwiegenheit auch dann verpflichtet, wenn Sie ihn nach vorläufiger Einschätzung Ihrer Angelegenheit nicht mit Ihrer weiteren Verteidigung beauftragen.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel berät und vertritt Sie auf dem gesamten Gebiet des Verkehrsrechts. Hierzu gehören folgende Themenfelder:
Verkehrsunfallregulierung (insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Fahrzeug- und Personenschäden)
Verkehrsvertragsrecht (insbesondere Sachmängelhaftung bei Kfz-Kauf bzw. Kfz-Leasing, Kfz-Reparaturen, Streitigkeiten mit Kfz-Versicherungen)
Verkehrsverwaltungsrecht (insbesondere Entziehung und Erteilung der Fahrerlaubnis, Fahreignungsregister/Punkte)
Darüber hinaus verteidigt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel Sie in Ordnungswidrigkeiten‑ und Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug (typische Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung).
Allgemeines Zivilrecht
Sie haben ein rechtliches Problem, das weder mit Strafrecht noch mit Verkehrsrecht zu tun hat? Als Richter hat Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel hunderte Verfahren aus den unterschiedlichsten Themengebieten des Zivilrechts bearbeitet. Aus seiner Mitarbeit in einer internationalen Großkanzlei sind ihm diverse Fallstricke aus dem Immobilienwirtschafts-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht vertraut.
Hinweis:
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und deshalb nicht täglich in seiner Kanzlei zugegen. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt per E-Mail oder telefonisch einen Termin, wenn Sie die Kanzlei für ein persönliches Gespräch aufsuchen möchten. In Notfällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel rund um die Uhr unter Tel. 0151 21 778 788.
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