Die Messe Augsburg stellt das drittgrößte Messegelände in Bayern und das zwölftgrößte in Deutschland dar. Augsburg hat eine lange Tradition als Messestadt; das heutige Gelände der Messe Augsburg wurde 1988 eröffnet. Zuvor fanden Ausstellungen in Zelthallen auf Flächen des Wittelsbacher Parks statt.Hauptgesellschafter der Messe ist die Stadt Augsburg. Die Vermarktung wurde zwischen 1. Juli 2004 und 30. Juni 2009 von der Augsburg AG übernommen. Seit 1. Juli 2009 wird die Messe Augsburg wieder von der ASMV GmbH (Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH) geführt.MessegeländeDas Messegelände umfasst derzeit zwölf Hallen mit 48.000 m² Ausstellungsfläche, 10.000 m² Freifläche und ein modulares Kongress- und Tagungscenter mit 2.200 m². Im Jahr 2008 wurden zwei alte Hallen abgerissen. An ihrer Stelle wurden die neue Halle 5 mit 7.800 m² Fläche und Energiespartechnik sowie die Halle 6, die auch als Foyer der Halle 5 dient, errichtet. Eröffnet wurden die beiden Hallen im Herbst 2009.Schwabenhalle (Halle 1)Die multifunktionale Schwabenhalle wird für Großveranstaltungen, Konzerte, Sportveranstaltungen, Events aller Art und TV-Shows genutzt. Sie verfügt über 6.300 m² Bruttofläche und kann bis zu 8.500 Besucher aufnehmen. Eine ausfahrbare Tribüne bietet Sitzplätze für bis zu 2004 Zuschauer. Die Schwabenhalle bildet außerdem einen der vier Eingangsbereiche zum Gelände und liegt direkt am Besucherparkplatz.MessehallenDie Messehallen lassen sich, je nach Verwendungszweck und Größe der Veranstaltung, unterschiedlich kombinieren. Die Schwabenhalle (Halle 1), die Hallen 3, 5 und 7 haben eigene Eingangsbereiche, so dass sie auch parallel zu anderen Veranstaltungen genutzt werden können.
hinzufügen eines Schwabenhalle-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen