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Wir fliegen unvergessliche Paragliding-Tandemflüge
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Marcus Ruhnow/Schingnitz
Heike Torstenson
Kommenerstraße 212
53879 Euskirchen
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Haftungsausschluss
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Beförderungsrichtlinien
Die erforderliche Flugausrüstung wird vom Piloten gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Piloten.
Der Passagier verpflichtet sich im Interesse seiner eigenen Sicherheit, den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen der Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung kann zu einer Gefährdung von Passagier, Piloten und/oder Dritten und/oder deren Sachen führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Bei Schäden an Personen und/oder Sachen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Passagiers und/oder das Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten entstehen, haftet der Passagier.
Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier oder die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände oder Material) für ungeeignet hält.
Der Passagier erklärt ausdrücklich, nicht unter Herz-, Kreislauf- und/oder Nervenerkrankungen, und/oder Störungen des Gleichgewichts zu leiden. Darüber hinaus erklärt er, sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit des Passagiers besteht die Verpflichtung, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt und/oder er diese gesamt oder teilweise nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht.
Der Passagier verpflichtet sich, wind- und wetterfeste, der Jahreszeit entsprechende Kleidung und feste, über den Knöchel reichende Schuhe (am besten Bergschuhe) und Handschuhe zu tragen.
Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften der Eltern und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s benötigt.
Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund und Schadenursache sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne den Piloten in Anspruch zu nehmen. Es gilt ausdrücklich Haftungsausschluss für Forderungen über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinaus.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den Piloten. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann!
Alle mitgeführten Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat, etc) können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung des Piloten.
Sollten einzelne Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Der Fluggast erkennt die Bedingungen ausdrücklich an.
Gültigkeit von Gutscheinen
Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, so wie es im BGB nach §§ 195, 199 geregelt ist. Jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren und so verhält es sich auch dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein Gutschein vom 25.04.2013 verfällt damit am 31.12.2016.
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