Seit 1992 sind wir Thüringens Förderbank. Unsere Aufgabenfelder, wie im Thüringer Aufbaubankgesetz beschrieben, sind:
- Investitionen für das Wirtschaftswachstum tätigen
- Infrastruktur für die Thüringer Wirtschaft ausbauen
- Wohnungsbau fördern
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) wurde 1992 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet (Thüringer Aufbaubankgesetz). Seitdem hat die Bank für den Freistaat Thüringen zahlreiche Aufgaben in der Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Wohnungsbauförderung übernommen. Die TAB unterstützt zudem die Thüringer Kommunen in Fragen der Finanzierung. Sie wirkt so daran mit, den Wirtschaftsstandort Thüringen weiterzuentwickeln.
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