Kennen Sie das auch? Sehr viele Menschen haben so große Angst vor dem Zahnarzt, dass der letzte Kontrollbesuch bereits Jahre zurückliegt. Die längerfristigen Folgen sind unverkennbar: Der Zustand der Zähne wird stetig schlechter!
Weg mit der Angst! Korkut Berdi und sein einfühlsames, fachkompetentes und erfahrenes Team sind gerne für Sie da, wenn es darum geht, Ihr unbeschwertes Lächeln zu behalten oder zurück zu gewinnen. Wir kümmern uns um Ihre Angst!
Zahnarzt Korkut Berdi
Douvermannstege 13
47546 Kalkar
Tel.: 02824 / 97 67 88
Fax.: 02824 / 97 67 89
E-Mail: info ( at) zahnarzt-berdi.de
Internet: http://www.zahnarzt-berdi.de, http://www. Hypnose-zahnarzt.info
Inhaltlich Verantwortlich:
Zahnarzt Korkut Berdi
Berufsbezeichnung:
Zahnarzt (Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer:
Zahnärztekammer Nordrhein
Emanuel-Leutze-Straße 8
40547 Düsseldorf-Lörick
Internet: http://www.zahnaerztekammernordrhein.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Berufsrechtliche Regelungen:
Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Zahnärztekammer Nordhrein unter dem Menüpunkt Recht hinterlegt.
Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Vom 26. November 2005
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 26. November 2005 aufgrund des § 23 Abs. 2 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 148) und in Kraft getreten am 17. März 2005, die folgende Berufsordnung beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2006 - III/7 - 0810.63 - genehmigt worden ist.
Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG) vom 09. Mai 2000 (GV .NRW. 2000 S. 403 ff.) geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 641) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. März 2005 (GV. NRW. 2005 S. 148) (in Kraft getreten am 17. März 2005 *)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBI. I S. 1225), zuletzt geändert durch das EWR-Ausführungsgesetz vom 27.04.1993 (BGBl. I S. 512, 518)
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte
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