Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein berät und unterstützt unabhängig und kostenlos
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten zu informieren, zu beraten und deren Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Die Hilfe ist kostenfrei.
Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Hilfesuchende können ihr Anliegen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail), per Telefon oder im persönlichen Gespräch vortragen. Das Anliegen wird rechtlich überprüft und das weitere Vorgehen wird mit den Hilfesuchenden abgesprochen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Bürgerbeauftragte berechtigt von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Gegenüber Bundesbehörden kann sie vermittelnd tätig werden.
Das Bürgerbeauftragtengesetz begrenzt die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten auf sozial-rechtliche Angelegenheiten. Eine Hilfe zum Beispiel bei privat- oder verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist daher nicht möglich. Auch eine Interessenvertretung vor Gericht und die Überprüfung von Gerichtsentscheidungen darf nicht erfolgen.
Wenn Sie unsicher sind, ob wir Ihr Anliegen unterstützen können, fragen Sie uns bitte!
Besuchsadresse:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 71 21, 24171 Kiel
Telefon: (0431) 988-1240
Telefax: (0431) 988-1239
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag 09.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 18.30 Uhr
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