Seite des Jugendgemeinderats Fellbach.
Seit 1999 können Fellbachs Jugendliche, über den Jugendgemeinderat, das kommunale Geschehen mitgestalten. Der Jugendgemeinderat versteht sich als kommunalpolitisches Sprachrohr der Jugendlichen und als Mittler zwischen den Jugendlichen und den Institutionen der Stadt.
Dem Jugendgemeinderat gehören 15 Mitglieder an, die auf Dauer von drei Jahren gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar sind Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr, die seit mindestens drei Monaten in Fellbach wohnen. Die Wahl zum 5. Fellbacher Jugendgemeinderat fand im Herbst 2009 statt.
Kompetenzen:
- In allen Jugendangelegenheiten hat der Jugendgemeinderat ein Vorschlagsrecht im Gemeinderat. Vorschläge werden dem Gemeinderat über den Oberbürgermeister zugeleitet.
- Die Mitglieder des Jugendgemeinderats haben das Recht, über Themen oder Vorschläge, die sie betreffen, im Gemeinderat zu sprechen. Wird eine Angelegenheit behandelt, die sie betrifft, können zwei Mitglieder des Jugendgemeinderats auf Antrag auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse teilnehmen.
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