„Blaues Wunder“ ist die allgemein übliche Bezeichnung der Loschwitzer Brücke in Dresden (bis 1912: „König-Albert-Brücke“). Diese Dresdner Elbbrücke verbindet die Villen- bzw. Wohngegenden Blasewitz (linkes) und Loschwitz (rechtes Ufer) miteinander.Das Blaue Wunder wurde 1893 als fünfte Dresdner Elbbrücke fertiggestellt. Heute ist sie eines der Wahrzeichen der Stadt und war 2007 für die Auszeichnung Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland nominiert.GeschichteVorgeschichteGegen Ende des 19. Jahrhunderts strebten die anliegenden Gemeinden, insbesondere die Gewerbetreibenden des rechten Elbufers und die Villenbesitzer von Loschwitz, eine bessere Anbindung an Dresden sowie die linkselbischen Umlandgemeinden an. Zwei 1874 von Privatleuten projektierte Brücken ließen sich nicht realisieren, da die Bausumme nicht aufgebracht werden konnte. Neun Jahre später befanden sich drei Entwürfe in der Diskussion. Die Königin-Marien-Hütte schlug eine Eisenbrücke mit Parabelträgern und fünf Strompfeilern vor, Ingenieur Kitzler sah eine Hängebrücke vor und einen dritten Entwurf steuerten die Ingenieure Proell und Schwarowsky bei. Der Landtag bewilligte am 15. Oktober 1884 eine Staatsbeihilfe in Höhe von 400.000 Mark. Am 14. September 1886 konstituierte sich ein Brückenverband, um das Projekt voranzutreiben. Dieser beauftragte die Firma Felten & Guilleaume mit der Ausarbeitung eines weiteren Entwurfs.Felten & Guilleaume schlugen eine Kettenbrücke vor. Dieser Entwurf erfüllte – anders als der Entwurf der Königin-Marien-Hütte – die Forderung der Schifferverbände nach einem Verzicht auf Pfeiler im Flussbett. Dagegen blieb eine Bedingung der Königlichen Wasserbaudirektion, der Claus Koepcke vorstand, unerfüllt, nämlich: „Für die drei Hauptöffnungen sind statisch bestimmte Eisenkonstruktionen zu wählen.“ Auf Betreiben der Wasserbaudirektion modifizierte die Marienhütte ihren Entwurf zu einer versteiften Hängebrücke nach dem System Koepcke. Diesen Entwurf reichte der Brückenverband 1887 in einer Petition beim Sächsischen Landtag ein.
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