Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist gemäß Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) die Volksvertretung bzw. das Landesparlament von Berlin und deren oberstes Verfassungsorgan.GeschichteEntstehung des Abgeordnetenhauses von BerlinZwischen 1947 und 1950 hatte die Berliner Stadtverordnetenversammlung der Nachkriegszeit den Auftrag, eine neue Verfassung für Berlin auszuarbeiten (vgl. Art. 35 Abs. 2 Vorläufige Verfassung der Stadt Groß-Berlin vom 13. August 1946). Nach der ersten freien Wahl am 20. Oktober 1946 in (ganz) Berlin konstituierte sich die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 1946. Die Stadtverordnetenversammlung setzte sich seinerzeit aus Stadtverordneten von SPD, CDU, SED und LPD zusammen.Aufgrund der politischen Lage im September 1948 bzw. Teilung Berlins und Spaltung der Berliner Stadtverordnetenversammlung, die zur (Neu-) Wahl am 5. Dezember 1948 in West-Berlin führte, verzögerte sich die Verabschiedung einer neuen Verfassung. Am 4. August 1950 wurde schließlich die neue Verfassung von Berlin in der Berliner Stadtverordnetenversammlung (West-Berlin) verabschiedet. Mit Inkrafttreten der Verfassung von Berlin am 1. Oktober 1950 existierte (formal) das Abgeordnetenhaus von Berlin und löste im Westteil der Stadt das bisherige (Kommunale-) Stadtparlament, die Stadtverordnetenversammlung (West-Berlin), als Nachfolger ab. Die erste Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin fand am 3. Dezember 1950 (nur in West-Berlin) statt.
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