Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. - Verein zur Förderung der wissenschaftlichen Pilzforschung, der Pilzkenntnis und der Pilzberatung
Ziele der DGfM
Interessenvertretung
Die DGfM versteht sich als Interessenvertreter aller Mykologen und Pilzfreunde Deutschlands und somit aller Berufs- und Freizeitmykologen. Sie bietet sich als solcher allen mykologisch ausgerichteten Verbänden, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften an. In ihr finden professionelle Mykologen (Wissenschaftler der Universitäten und Fachhochschulen, öffentlicher Institute und der freien Wirtschaft) sowie Freizeitforscher, Pilzfreunde, Naturschützer und Pilzzüchter Unterstützung und eine fachspezifische Vertretung.
Forschung und Förderung
Die DGfM ist der Erforschung des Artenbestandes, der Systematik, Taxonomie und ökologischer Zusammenhänge von Pilzen verpflichtet. Sie unterstützt lokale und regionale Abeitsgruppen und Vereine, die sich mykologischen Themen widmen und fördert die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Vereinigungen gleicher Zielsetzung.
Die DGfM vertritt als nicht-staatliche Organisation den Natur- und Biotopschutz, berät Behörden und unterstützt die Erstellung von Lehrplänen und Lehrmaterial über Pilze. Sie versteht sich als zuständig in Fragen des Artenschutzes bei Pilzen. Sie betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mit Vorträgen, 'Pilzwanderungen', Beteiligung am 'Tag der Artenvielfalt', Auswahl und Bekanntgabe des 'Pilz des Jahres'.
Die DGfM bearbeitet mit Hilfe von Fachbeiräten für die Mykologie wichtige Themenbereiche.
Die DGfM fördert den nationalen und internationalen Gedankenaustausch durch regelmäßige Tagungen, durch die Herausgabe der Zeitschrift für Mykologie mit ihrem beigeschlossenen, vereinsbezogenen Publikationsorgan DGfM-Mitteilungen, durch die Serie Beihefte zur Zeitschrift für Mykologie sowie des Journals Mycological Progress. Sie führt ein Archiv der eigenen Publikationen.
Ausbildung
In von der DGfM anerkannten Einrichtungen werden von Referenten der DGfM Pilzsachverständige ausgebildet und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Diese gelten für Pilzsachverständige als verpflichtende Maßnahmen. Eine Prüfungsordnung regelt Verlauf der Ausbildung und Prüfung. Die bestandene Abschlussprüfung befähigt zur öffentlichen Beratung (in Schulen, Volkshochschulen, Verbänden, Pilzberatungsstellen) bezüglich Essbarkeit und Giftwirkung von Pilzen und ihrer Rolle für Mensch und Umwelt. Die Pilzsachverständigen sind zur Marktpilzkontrolle befähigt, halten Vorträge und leiten Exkursionen ('Pilzwanderungen').
Die DGfM fühlt sich verantwortlich für die Ausbildung zum "Fachberater für Mykologie". Das Curriculum, an staatlichen oder von der DGfM anerkannten Institutionen angeboten, soll zu vielfältigen Gutachtertätigkeiten über Pilzbefall in/an Bauten, über Pilze in Kliniken, Nahrungsmitteln, an Werkstoffen und Kunstgegenständen befähigen. Sie beraten in ökologischen, agrarwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fragen.
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