Unsere Sitzungen finden immer Dienstags um 20:00 Uhr im Raum 22/E08 (Juridicum) statt.
Schaut vorbei, wir freuen uns auf euch! :)
WAS MACHT DER FACHSCHAFTSRAT?
Der Fachschaftsrat vertritt die Studierendenschaft gegenüber dem Dekan/at, den Professoren und der Universität selbst, organisiert die Einführungswoche für Erstsemester, diverse Informationsveranstaltungen sowie Parties.
WIE KOMMT MAN IN DEN FACHSCHAFTSRAT?
Der Fachschaftsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, das aus 7 Mitgliedern bestehen soll, die jährlich von der Fachschaft (alle Studierenden des Fachbereiches) gewählt werden. Mit nur sieben Gewählten ist die anfallende ehrenamtliche Arbeit allerdings nicht zu bewältigen. Deswegen wird das Prinzip des "offenen Fachschaftsrates" praktiziert. Hierbei hat jeder Studierende der Fakultät die Möglichkeit an der Arbeit mitzuwirken und dem Fachschaftsrat beizutreten und ehrenamtlich mitzuarbeiten. So stehen immer viele Mitglieder für die anstehenden Aufgaben zur Verfügung und die älteren Mitglieder können ihre Erfahrungen an die neuen Mitglieder weitergeben. Mithin muss nicht jedes Jahr ein völlig unerfahrener Fachschaftsrat antreten. In dem Fachschaftsrat werden die Aufgaben bei Legislaturbeginn vergeben. An größeren Projekten arbeiten natürlich alle gemeinsam. Schaut einfach mal auf einer der FSR-Sitzungen vorbei. Ihr könnt ohne Probleme wieder mit der FSR-Arbeit aufhören, wenn es euch keinen Spaß machen sollte oder ihr anderen Verpflichtungen nachkommen müsst.
Fachbereich 10: Rechtswissenschaften
Fachschaft Jura - Universität Osnabrück
Heger-Tor-Wall 14-16
49074 Osnabrück
Tel.: 0541-9696178
Email: [email protected]
http://www.fachschaft.jura.uni-osnabrueck.de
hinzufügen eines Fachschaftsrat Jura Uni Osnabrück-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen